...wichtig zu wissen
Gastaufnahmevertrag
Mit einer Unterkunftsreservierung, mündlich oder schriftlich, haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber (Vermieter) einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und zusätzlich die Rahmen-Mietordnung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA Beherbergungsvertrag:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (FeWo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
- a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. - Gerichtsstand: Nach gesetzlichen Bestimmungen.
Reiserücktritt
Was bei Auslandsreisen schon lange gilt, wird auch bei Reisen innerhalb Deutschlands immer wichtiger: Buchen ohne Risiko.
Sobald Sie für Ihren gebuchten Aufenthalt eine Buchungsbestätigung von Ihrem künftigen Vermieter erhalten, ist ein Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zustande gekommen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Sollten Sie diesen Aufenthalt nicht antreten können, kann dem Vermieter ein Schaden entstehen, wenn er das Zimmer für den gebuchten Zeitraum nicht weitervermieten kann. Er hat das Recht, Schadenersatz von Ihnen zu verlangen. Dies trifft auch zu, wenn ein Ereignis eintritt, das sie nicht vermeiden konnten, wie z.B. Krankheit, Unfall oder ein sonstiges schwerwiegendes Ereignis, auch innerhalb Ihrer Familie.
Um sich vor derartigen Risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Vermieter.
Gewährleistungsausschluss
Die vom Marketing Extertal e.V. herausgegebenen Publikationen dienen lediglich der Absatzförderung und Information. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Vetragspartners kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller bzw. dem Herausgeber dieser Publikationen abgeleitet werden.