Wasser- und Kanalgebühren
Nachfolgend ist eine Übersicht der Gebühren abgebildet:
Frischwasser
Verbrauchsgebühr 2,20 €/m3**
Grundgebühr 75,00 €/Jahr**
Grundgebühr für größere Zähler: zwischen 180,00 € und 450,00 €/Jahr**
** jeweils zzgl. 7 % Ust
Abwasser
Grundgebühr 100,00 €/Jahr
Schmutzwasser 3,35 €/m3
(bei Druckentwässerung) 3,33 €/m3
Niederschlagsgebühr 0,60 €/angefangenen m²/Jahr
Kleineinleiterabgabe 17,90 €/Person/Jahr
Die Gebühr für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm in der Zentralkläranlage beträgt 78,00 EUR/m³ abgefahrenden Klärschlamm. DIe Festsetzung erfolgt durch Einzelbescheid.
In einigen Extertaler Haushalten werden Regenwasser, Brunnenwasser oder sogenanntes Grauwasser eingesetzt und z. B. zur Speisung der Waschmaschine oder zur Toilettenspülung genutzt. Das ist unter zwei Voraussetzungen zulässig:
1. Die auf diese Art und Weise "verbrauchten Wassermengen" werden nicht dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz entnommen und somit nicht über den in jedem Haushalt befindlichen Wasserzähler registriert. Da die Schmutzwassermengen auf der Grundlage des Wasserzählers abgerechnet werden, kann eine Abwassergebühr für diese Menge auch nicht erhoben werden. Wer somit Regen-, Brunnen- oder Grauwasser im Gebäude nutzt und dem Abwassernetz zuführt, muss einen entsprechenden Zwischenzähler einbauen, welcher von der Gemeinde registriert wird und zur Abrechnung kommt. Die Allgemeinheit hat aus Gerechtigkeitsgründen einen Anspruch darauf, dass auch diese Abwassermengen bezahlt werden. Sofern in einzelnen Haushalten entsprechende Zwischenzähler fehlen, müssen diese eingebaut werden. Die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Extertal sind Ihnen gern mit Rat und Tat behilflich.
2. Die privaten Wasserleitungen, welche Regen-, Brunnen- oder Grauwasser führen, müssen absolut getrennt sein von den Wasserleitungen, die Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz führen. Das von den Wirtschaftsbetrieben gelieferte Frischwasser muss ständig hygienisch einwandfrei sein. Privates Regen-, Brunnen- oder- Grauwasser ist grundsätzlich keimbelastet und kann bei falscher Verwendung zu einer Verschmutzung des allgemeinen Trinkwassernetzes führen. Daher müssen derartige Anschlüsse angezeigt und von dem fachkundigen Personal der Wirtschaftsbetriebe abgenommen werden.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung gern zur Verfügung. Sie sind während der allgemeinen Dienstzeit erreichbar unter der Tel-Nr. 05262/402-0.
Sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung besteht jeweils eine "Rund um die Uhr Bereitschaft". Im Bedarfsfall sind die technischen Mitarbeiter ständig zu erreichen:
Wasserversorgung: 0171/544 4059
Abwasserentsorgung: 0171/770 6885.
Die Satzungen sind unter "Bürger + Info" "Satzungen/Gebührenordnungen" auf der Homepage abrufbar.