Auslegung von Bauleitplänen
Im Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung u.a. eine einmonatige öffentliche Auslegung der Bauleitplanentwürfe vorgeschrieben. In diesem durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt angekündigten Zeitraum hat Jedermann die Möglichkeiten während der Dienststunden die entsprechenden Bauleitplanentwürfe einzusehen und erläutert zu bekommen. Anregungen zur Planung können zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Der Rat der Gemeinde Extertal entscheidet im Rahmen seiner Planungshoheit nach Abwägung der relevanten öffentlichen und privaten Interessen über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen.