Adressänderung Fahrzeugpapiere
Befindet sich die Hauptwohnung im Extertal und der Umzug erfolgt innerhalb des Kreises Lippe, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde des Kreiese Lippe oder dem Bürgerservice möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Anschrift auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde des Kreises Lippe möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens im Kreis Lippe zugelassen werden, wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsbehörde des Kreises Lippe.
Gebühren: 11,10 €
Kontakte: