Vorkaufsrecht

Die Gemeinde Extertal hat, entsprechend der Regelungen des BauGB, ein allgemeines und ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken. Ob ein Vorkaufsrecht besteht oder nicht besteht, und ob im Falle eines Bestehens das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, kann rechtsverbindlich nur im Zusammenhang des Vorliegens einer Anfrage eines Notars erfolgen. Dieser übermittelt der Gemeinde Extertal nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages des Gemeindeverwaltung eine entsprechende Anzeige und bittet um die Ausstellung einer Erklärung. Nur nach dem Eingang beim Notar kann der Grundstückskaufvertrag wirksam und weiter vollzogen werden.

Für die Ausstellung dieser Erklärung wird eine Gebühr in Höhe von 24,50 € erhoben.

Gesetzliche Grundlage: §§ 24-28 BauGB (Baugesetzbuch)



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