Sondernutzungen
Die Benutzung der Straßen (Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind) über den Gemeingebrauch hinaus, stellt nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Sondernutzung dar.
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde.
Bei der Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes (Straße, Gehweg, Parkplatz etc.) über den Gemeingebrauch hinaus beispielsweise für das Aufstellen eines Gerüstes am Haus, einer Mulde/eines Containers, Abstellen eines Umzugswagens etc. benötigen Sie daher eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde (bei gemeindlichen Straßen/Wegen/Plätzen, die Gemeinde Extertal).
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