Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung aus Einkommensgründen
Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung, Telefonermäßigung aus Einkommensgründen
Diese Befreiung ist einkommensabhängig und ist durch Gegenüberstellung des anzurechnenden Einkommens und der z.Zt. gültigen Einkommensgrenze zu prüfen.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller ist in der Gemeinde Extertal gemeldet.
- Der Antragsteller erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen.
- Der Antragsteller hält ein Radio und/oder Fernsehgerät zum Empfang bereit.
Die Rundfunkgebührenbefreiung aus Einkommensgründen wird in der Regel für 1 Jahr ab dem ersten Tag des auf den Antragsmonat folgenden Monats gewährt. Wenn zu erwarten ist, dass sich die Einkommensverhältnisse in naher Zukunft verbessern werden, kann der Bewilligungszeitraum auf mindestens 6 Monate verkürzt werden. Wurde die Rundfunkgebührenbefreiung ausgesprochen und besitzt der Antragsteller ein Telefon, kann er gleichzeitig die Telefongebührenermäßigung beantragen. War bisher kein Rundfunkgerät angemeldet, gilt der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gleichzeitig als Anmeldung.
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