Namensgebung für das neugeborene Kind
Das Recht der Namensgebung für Kinder ist durch das neue Ehe- und Kindschaftsrecht um einige Möglichkeiten erweitert, aber gleichzeitig verkompliziert worden. Sind die Eltern verheiratet und führen einen Ehenamen, wird dieser auch Name des Kindes. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen in der Ehe keinen gemeinsamen Namen, bestehen Wahlmöglichkeiten, die nur am konkreten Fall geprüft und erläutert werden können, da auch gewisse Fristen beachtet werden müssen und ggfls. weitere Unterlagen notwendig sind.