Hilfe in Wohnungsnotfällen

Hilfe in Wohnungsnotfällen

Haushalten, denen - unabhängig aus welchen Gründen - ein Wohnungsverlust droht und die sich nicht selbst helfen können und daher auf behördliche Hilfe angewiesen sind, kann die notwendige wohnraumsichernde Unterstützung gegeben werden, damit der Wohnungsverlust abgewendet werden kann (z.B. durch Gespräche mit dem Vermieter, die Übernahme von Mietrückständen).
In den Fällen, in denen der Wohnungsverlust unmittelbar bevorsteht, kann eine Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden.



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