Gewerbeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldungen)
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufnahme angesehen.
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordrucks erfolgen. Sie kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Eine Anmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt werden. Die telefonische Anmeldung ist unzulässig.
Gewerbeummeldung
Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde Extertal verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle anzeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.
Die Änderung kann persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Formular erfolgen. Das Formular kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.
Gewerbeabmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt bzw. außerhalb Extertals verlegt, muss dies gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufgabe- bzw. Verlegung angesehen.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Vordruck erfolgen. Das Abmeldeformular kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Die Abmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt werden und als Anlage beigefügt sind. Eine telefonische Abmeldung ist unzulässig.
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Gebühren:
Gewerbeanmeldung / -ummeldung natürliche Personen 26,00 €
Gewerbeanmeldung / -ummeldung juristische Personen 33,00 €
Gewerbeanmeldung / -ummeldung jur. Pers. je weitere gesetzl. Vertr. 13,00 €
Gewerbeanmeldung / -ummeldung Zweitschrift 15,00 €
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