Ehrungen
Beschreibung
Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe u.Ä.; früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" bzw. "Altoberbürgermeister" verliehen werden.
Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen:
- Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen. Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde bzw. der Feuerwehr-Kommandant der Kreisverwaltungsbehörde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor. Zur Ehrung verdienter Feldgeschworener reicht die Gemeinde ihre Vorschläge über das Vermessungsamt an das Staatsministerium des Innern ein.
- Sie stellt die Anträge für eine Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten bzw. des Bayerischen Ministerpräsidenten.
- Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden, Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Gemeinden Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (i.d.R. das Landratsamt) geben. Jeder Bürger kann dabei selbst Anregungen über die Gemeinde geben.
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde und setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Bei den staatlichen Ehrungen ist Voraussetzung, dass sich der zu Ehrende besondere Verdienst um das allgemeine Wohl erworben haben muss. Das kann etwa durch soziales Engagement, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder mitmenschliche Hilfe unter großem persönlichen Einsatz geschehen sein. In jedem Fall muss der Vorgeschlagene für die Ehrung auch nach seinem sonstigen Verhalten und seiner persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Die Auszeichnungskriterien differieren dabei im Einzelnen nach der Auszeichnungsart.
Fristen
Ehrungen durch die Gemeinde selbst: keine
Bei staatlichen Ehrungen: keine