Bewohnerparkausweis
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den bestimmten Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren vermehrt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Benutzer nur sog. "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die "Stadtflucht" zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachungen nachweisen zu können, bedarf derjenige, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, des Parkausweises für Bewohner.
Voraussetzungen
tatsächlicher Wohnsitz und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich