Anmeldung zur Eheschließung
Wenn Paare sich entschließen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen, kann dies rechtsgültig in Deutschland nur vor dem Standesbeamten geschehen.
Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d.h. der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z.B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient in erster Linie dem Schutz der Verlobten. Von den Verlobten sind daher Unterlagen mitzubringen, deren Art und Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Standardfälle gibt es dabei nicht, sondern Personenstand, Staatsangehörigkeit und andere Faktoren sind entscheidend.
Gern geben die Standesämter telefonisch Auskunft oder stellen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen aus.
Bei Anmeldungen mit Auslandsberührung ist immer eine persönliche Vorsprache notwendig. Bei der Anmeldung selbst sollen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein, ein verhinderter Verlobter kann aber im Einzelfall auch durch eine Vollmacht den Partner zur Anmeldung ermächtigen.
Auch die mögliche Namensführung in der Ehe (s. Rubrik Namensführung in der Ehe) und Termin und Einzelheiten der Eheschließung werden bei der Anmeldung besprochen. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Ein Wunschtermin zur Eheschließung kann bereits vorab vorgemerkt werden.
Gebühren sind dann noch in folgender Höhe zu entrichten (Auszug aus dem Gebührenkatalog):
- Anmeldung zur Eheschließung 40,00 Euro
- Anmeldung zur Eheschließung bei Auslandsbeteiligung 66,00 Euro
- Vornahme der Eheschließung
(nur bei Anmeldung bei einem anderem Standesamt) 40,00 Euro - Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten 66,00 Euro
- Trauungen am Freitagnachmittag ab 12.00 Uhr und
an Samstagen von 10.00 bis 17.00 Uhr 100,00 Euro - Urkunden 10,00 Euro
- Familienstammbuch (falls gewünscht) ca. 40,00 Euro
- Namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro