Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach Auflösung der Ehe (z. B. Tod oder rechtskräftige Scheidung) kann beim Standesamt der Geburtsname oder der Name vor der Eheschließung wieder angenommen werden. Die Namenserklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Sie wird jedoch erst mit Eintrag in das Eheregister wirksam, das beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt wird.