Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (BGBl I S 2787), in Kraft getreten am 1. Oktober 2017, wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Danach wird die Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen.
Bestehende Lebenspartnerschaften können durch Erklärung der Lebenspartner vor dem Standesbeamten, miteinander eine Ehe führen zu wollen, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Aus dem familienrechtlichen Vertrag »eingetragene Lebenspartnerschaft« wird auf Grund der Umwandlung der familienrechtliche Vertrag »Ehe«; der erste Vertrag wird vollständig durch einen neuen mit dessen kompletten Inhalt ersetzt.
Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Lebenspartner haben durch öffentliche Urkunden ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit und das Bestehen ihrer Lebenspartnerschaft nachzuweisen.
Bei der Anmeldung unterrichtet das Standesamt die Lebenspartner über die Namensführung in der Ehe. Der bereits vorhandene Lebenspartnerschaftsname wird als Ehename in das Eheregister übernommen, die erneute Bestimmung eines Ehenamens ist nicht möglich.
Die bestehende Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, indem beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten gegenseitig, persönlich und gleichzeitig erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.