Schülerfahrkosten
Grundsätzlich beinhaltet die Schulpflicht eine sogenannte "Bringschuld" der Eltern.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) übernommen, eine Beförderungspflicht des Schulträgers besteht nicht.
I. d. R. werden die Fahrkosten durch die Ausgabe von Schülermonatstickets für jeweils ein Schuljahr übernommen. Anträge werden in NRW bei der Anmeldung an der jeweiligen Schule aufgenommen.
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnungstür des Schülers/der Schülerin und dem nächsten Eingang des Schulgrundstücks
- für Grundschüler mehr als 2,0 km
- für Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
beträgt.
Ausnahme:
- besonders gefährlicher Schulweg
Fahrkosten für Schüler, die Schulen in Niedersachsen besuchen:
a) zum Gymnasium in Rinteln
Anspruch: Wenn die Fahrkosten zum Gymnasium in Rinteln geringer sind als bis zum nächstgelegenen Gymnasium in NRW (Pendlererlass, Schülerfahrkostenverordnung NRW, Preis der Schülermonatskarte)
Dies trifft im Allgmeinen nur für Schüler/innen zu, die in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Extertal wohnen:
- Silixen
- Kükenbruch
- Laßbruch
- Bremke
Antrag: an Gemeinde Extertal, der Bürgermeister, Postfach 11 51, 32695 Extertal mit Aufnahmebestätigung des Gymnasiums, Antragsformulare werden bei der Anmeldung am Gymnasium Ernestinum ausgegeben.
b) zu den berufsbildenden Schulen in Rinteln
Anspruch: a) dieselbe oder eine vergleichbare Schulform wird in NRW angeboten (wird im Zweifelsfall durch die Bezirksregierung geprüft)
und
b) es entstehen geringere Fahrkosten beim Besuch der Schule in Niedersachsen als dies bei einem Besuch der Schule in NRW der Fall wäre (Preis der Schülermonatskarte ÖPNV)
Dies trifft im Allgemeinen nur für Schülerinnen und Schüler zu, die in den folgenden Ortsteilen der Gemeinde Extertal wohnen:
- Silixen
- Kükenbruch
- Laßbruch
- Bremke
Antrag: an Gemeinde Extertal, Der Bürgermeister, Postfach 11 51, 32695 Extertal mit Aufnahmebestätigung der Schule, Antragsformulare werden bei der Anmeldung an der Schule ausgegeben.
Ausnahme: eine Aufnahme an der nächstgelegen Schule in NRW wurde aus Kapazitätsgründen abgelehnt.
Sprechzeiten:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 - 17:00 Uhr.