Leichenpass

Kurzbeschreibung:

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

 

Was wird benötigt?

·         Sterbeurkunde

·         Bescheinigung über die durchgeführte weitere ärztliche Leichenschau

·         Bescheinigung über den vorschriftsmäßigen Transport einer Leiche

·         Antragsunterlagen für den Leichenpass

 

Informationen:

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere -von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte- ärztliche Leichenschau vorliegen und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.



Gebühren:

 

Leichenpass               15,00 €

Kontakte: