Leichenpass
Kurzbeschreibung:
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Was wird benötigt?
· Sterbeurkunde
· Bescheinigung über die durchgeführte weitere ärztliche Leichenschau
· Bescheinigung über den vorschriftsmäßigen Transport einer Leiche
· Antragsunterlagen für den Leichenpass
Informationen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere -von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte- ärztliche Leichenschau vorliegen und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.
Gebühren:
Leichenpass 15,00 €