Denkmalförderung

Die Kommune fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mit Unterstützung des Landes jährlich bauliche Maßnahmen an Denkmälern im Stadtgebiet. Hierzu sind entsprechende Anträge beim der unteren Denkmalbehörde zu stellen.

Darüber hinaus stellt die untere Denkmalbehörde auf Antrag Bescheinigungen über denkmalschutzbedingte Mehraufwendungen bei baulichen Maßnahmen an Denkmälern, zur Erlangung von Steuerbegünstigungen zur Vorlage beim Finanzamt, aus.



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