Auskünfte aus den Personenstandsbüchern
Sofern man im Ausland heiraten möchte, ist eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht notwendig. Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich am besten bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder direkt beim ausländischen Standesbeamten vor Ort. So ist am ehesten gewährleistet, dass die Eheschließung nicht an fehlenden Papieren scheitert. Sollte ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden, wird dieses auf Antrag vom Wohnortstandesamt ausgestellt, wobei hierfür Unterlagen vorzulegen sind, die sich nach dem Einzelfall richten.
Seit 1876 werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle bei den Standesämtern registriert. Davor wurden diese Daten in den jeweiligen Kirchenbüchern eingetragen.
Auskünfte aus den Registern erhalten jedoch nur Personen, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht, sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern/Kinder), ferner Behörden und Personen mit einem rechtlichen Interesse oder einer Vollmacht.