Anmeldung zur Eheschließung

Wenn Paare sich entschließen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen, kann dies rechtsgültig in Deutschland nur vor dem Standesbeamten geschehen.

Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d.h. der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z.B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient in erster Linie dem Schutz der Verlobten. Von den Verlobten sind daher Unterlagen mitzubringen, deren Art und Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Standardfälle gibt es dabei nicht, sondern Personenstand, Staatsangehörigkeit und andere Faktoren sind entscheidend.

Gern geben die Standesämter telefonisch Auskunft oder stellen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen aus.

Bei Anmeldungen mit Auslandsberührung ist immer eine persönliche Vorsprache notwendig. Bei der Anmeldung selbst sollen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein, ein verhinderter Verlobter kann aber im Einzelfall auch durch eine Vollmacht den Partner zur Anmeldung ermächtigen.

Auch die mögliche Namensführung in der Ehe (s. Rubrik Namensführung in der Ehe) und Termin und Einzelheiten der Eheschließung werden bei der Anmeldung besprochen. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Ein Wunschtermin zur Eheschließung kann bereits vorab vorgemerkt werden.

Gebühren sind dann noch in folgender Höhe zu entrichten (Auszug aus dem Gebührenkatalog):

  • Anmeldung zur Eheschließung                                                                                                40,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung bei Auslandsbeteiligung                                                          66,00 Euro
  • Vornahme der Eheschließung
    (nur bei Anmeldung bei einem anderem Standesamt)                                                             40,00 Euro
  • Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten                                                                              66,00 Euro
  • Trauungen am Freitagnachmittag ab 12.00 Uhr und
    an Samstagen von 10.00 bis 17.00 Uhr                                                                               100,00 Euro
  • Urkunden                                                                                                                              10,00 Euro
  • Familienstammbuch (falls gewünscht)                                                                             ca. 40,00 Euro
  • Namensrechtliche Erklärungen                                                                                               21,00 Euro
Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte des Wohnortes. Haben die Verlobten verschiedene Wohnsitze, können sie zwischen den entsprechenden Standesbeamten wählen. Möchte man in Extertal heiraten, wohnt aber in einer anderen Stadt, ist dies kein Problem, der Standesbeamte des Wohnortes wird in diesem Falle die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt übersenden. Umgekehrt kann man selbstverständlich als Extertaler die Anmeldung beim Standesamt in Extertal vornehmen, aber in einer anderen Stadt heiraten


Standesamt Nordlippe
Mittelstr. 36
32699 Extertal


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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